Offizielle Stellungnahme

Umgang mit COVID-19

Antworten auf Fragen

16. April 2020

Dieses Dokument kann zusätzlich zu dem Dokument „Anweisungen für elementare heilige Handlungen, Segen und weitere Aktivitäten der Kirche“ herangezogen werden, um Fragen zu beantworten, wie die Kirche während der COVID-19-Pandemie geführt und verwaltet wird.

Diese Unterlagen sind infolge der Beeinträchtigungen herausgegeben worden, die sich aus der weltweiten COVID-19-Pandemie für die Abläufe in der Kirche und die Aktivitäten der Mitglieder ergeben. Sie dienen als Richtschnur, solange diese Pandemie und die mit ihr verbundenen behördlich angeordneten Einschränkungen kirchlicher Versammlungen und öffentlicher Kontakte in einem Land oder einer Region anhalten. Unter Umständen erscheinen noch weitere Anweisungen.

Die Bischöfe und Pfahlpräsidenten behalten die örtlichen Bedingungen und Regelungen bitte aufmerksam im Blick. Auch halten sie die Mitglieder bitte an, diese zu befolgen. Für sämtliche nachstehenden Fragen und Antworten sind die folgenden Punkte sorgsam zu beachten:

soziale Distanzierung, Händewaschen und dergleichen (siehe „Preventive Measures for Members“ [Vorbeugemaßnahmen für Mitglieder] unter newsroom.churchofjesuschrist.org/article/coronavirus-update#preventative-measures)

Grundsätze und Verhaltensregeln für die Selbstisolation, wie von medizinischer und behördlicher Seite vorgegeben

· vor Ort geltende amtliche Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien

Weitere Unterlagen zum Thema COVID-19 finden Sie unter nachrichten-de.kirchejesuchristi.org.

Mit besonders schwierigen Fragen wenden sich die Pfahlpräsidenten bitte an ihre Gebietspräsidentschaft.

I. Heilige Handlungen des Priestertums und Anlässe in der Familie

Abendmahl

Dürfen Priestertumsträger in der Wohnung eines anderen Gemeindemitglieds das Abendmahl spenden, wenn es dort keinen würdigen Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums gibt?

Im Allgemeinen ja. Gegenwärtig ist dies jedoch infolge behördlicher Vorschriften oder örtlicher Regelungen in vielen Ländern und an vielen Orten nicht möglich. Dort betreten Priestertumsträger bis auf Weiteres bitte nicht die Wohnung eines Mitglieds der Kirche, mit dem sie nicht verwandt sind, um das Abendmahl zu spenden. In der jetzigen Zeit kann es für die Mitglieder ein Segen sein, wenn sie sich eingehend mit den Abendmahlsgebeten beschäftigen, sich erneut verpflichten, die von ihnen geschlossenen Bündnisse zu leben, und darum beten, dass der Tag kommen möge, da ihnen das Abendmahl wieder in der rechten Weise vom Priestertum gespendet wird.

Patriarchalische Segen

Können Patriarchalische Segen wie geplant gespendet werden?

Patriarchalische Segen werden bitte vorübergehend aufgeschoben. Wer sich jedoch auf eine Mission vorbereitet, sollte – sofern irgend möglich – vor Missionsantritt seinen Patriarchalischen Segen erhalten.

Hochzeiten, Empfänge und Trauergottesdienste

Gestatten die neuen Richtlinien Hochzeiten (auch Empfänge) oder Trauergottesdienste im Gemeindehaus?

Wo die behördlichen Vorgaben dagegen sprechen, werden keine Hochzeiten, Empfänge oder Trauergottesdienste im Gemeindehaus veranstaltet. Sofern es rechtlich zulässig ist, kann ein Bischof oder Pfahlpräsident in einem geeigneten Rahmen, wo sich die soziale Distanzierung einhalten lässt, bei einer Hochzeit amtieren. Es können auch technische Mittel genutzt werden, damit Angehörige und Freunde den Gottesdienst verfolgen können. Führungsverantwortliche und Mitglieder halten sich bitte an alle amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien.

Sofern es rechtlich zulässig ist, können die Angehörigen einer Bischofschaft oder Pfahlpräsidentschaft bei einem Gottesdienst an einer Grabstätte amtieren. Es können auch technische Mittel genutzt werden, damit Angehörige und Freunde den Gottesdienst verfolgen und aufzeichnen können. Auf Wunsch kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Gedenkgottesdienst in größeren Rahmen abgehalten werden, sobald die Umstände dies gestatten.

Namensgebung und Segnung für Kinder

Gestatten die Richtlinien, dass Kinder zuhause gesegnet werden?

Ja. Mit Genehmigung des Bischofs darf der Segen bei der Familie zuhause statt in einer Versammlung der Kirche gespendet werden. Es muss ordnungsgemäß darüber berichtet werden.

II. Verwaltung von Gemeinde und Pfahl

Sitzungen und Interviews

Kann man persönlich an Sitzungen der Bischofschaft, der Pfahlpräsidentschaft, des Hoherats, sonstigen Präsidentschafts- oder Leitungssitzungen sowie Interviews teilnehmen?

Das muss anhand sämtlicher verfügbarer Informationen vor Ort entschieden werden. Sitzungen und Interviews können mithilfe technischer Mittel durchgeführt werden, wenn das möglich ist.

Aufzeichnen der Anwesenheit in der Abendmahlsversammlung

Wie werden angesichts der ausgesetzten Versammlungen die Anwesenheitszahlen für Berichte errechnet und gemeldet?

Die Anwesenheit wird nicht berichtet, da die Sonntagsversammlungen vorübergehend ausgesetzt sind.

Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen

Können Gebäude und Sportplätze genutzt werden? Dürfen die Jugendlichen zusammenkommen, um draußen auf dem Gemeindegrundstück Fußball zu spielen?

Aktivitäten auf Zweig-, Gemeinde- und Pfahlebene sind vorübergehend ausgesetzt. Die Mitglieder halten sich bitte an die oben genannten Vorbeugemaßnahmen. Auch alle amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien sind bitte einzuhalten.

Können sonstige tägliche Aktivitäten wie Sport, Chorproben oder Klavierunterricht weiterhin im Gemeindehaus stattfinden?

Aktivitäten wie Sport, Chorproben oder Klavierunterricht sind vorübergehend ausgesetzt. Auch alle amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien sind bitte einzuhalten.

Wie ist mit den Kursen zur Suchtgenesung und zur Eigenständigkeitsförderung zu verfahren, die unter der Woche in den Gebäuden der Kirche stattfinden?

Sie werden bitte mithilfe technischer Mittel abgehalten.

Sollen die Center für Familiengeschichte in den Pfahlzentren geschlossen werden?

Ja. Die Besucher der Center nutzen bitte von zuhause aus technische Mittel.

Seminar und Institut

Alle Fragen werden in den CES-Richtlinien für den Umgang mit COVID-19 beantwortet.

Zehnter und Spenden

Nehmen die Bischofschaften den Zehnten und sonstige Spenden unter der Woche persönlich an und geben sie die Transaktionen ein oder soll das, solange die Versammlungen ausgesetzt sind, ausschließlich elektronisch geschehen?

Die Mitglieder sollen, sofern es ihnen möglich ist, ihre Spenden online tätigen. Wer keinen Zugriff auf das Spendenportal hat, kann seine Spenden in einem offiziellen Spendenumschlag einem Angehörigen der Bischofschaft übergeben oder mit der Post zukommen lassen, falls die Gebietspräsidentschaft dies nicht für unangebracht hält. Weitere Fragen richten Sie bitte an die Gebietspräsidentschaft.

FSY-Tagungen

Finden die FSY-Jugendtagungen diesen Sommer (2020) statt?

Die für die USA und Kanada geplanten FSY-Tagungen 2020 sind auf 2021 verschoben worden. Die zu den FSY-Tagungen 2020 eingeladenen Pfähle nehmen nun 2021 daran teil. Ein auf den neuesten Stand gebrachter Plan für die FSY-Tagungen in den USA und in Kanada für die Jahre 2021 bis 2023 erscheint in Kürze. Wer sich bereits angemeldet hat, erhält automatisch eine Rückzahlung. Jugendliche aus Pfählen, die 2020 eingeladen waren, werden, sofern sie immer noch im vorgeschriebenen Alter sind, zu FSY 2021 eingeladen. Außerhalb der USA und Kanadas gibt die Gebietspräsidentschaft Auskunft, inwieweit FSY-Tagungen stattfinden. Dabei beachtet sie die in dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune amtlich vorgegebenen Richtlinien für den Umgang mit COVID-19. Sonstige Hinweise zu FSY-Tagungen finden Sie unter FSY.ChurchofJesusChrist.org.

III. Missionsdienst

Vor Missionsantritt

Sollen die örtlichen Priestertumsführer Missionsanträge weiter bearbeiten? Werden in naher Zukunft weiterhin Missionare berufen?

Ja.

Können Bischöfe und Pfahlpräsidenten angehende Missionare persönlich interviewen?

Ja, diese Interviews sollen jedoch nach Möglichkeit per Videokonferenz erfolgen.

Auf Mission

Können die Missionare weiterhin persönlich Lehrgespräche mit ihren Kontakten führen, wenn sie doch in ihrer Wohnung bleiben sollen?

Nein. Die Missionare halten sich bitte an die amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien sowie an die Anweisungen der Gebietspräsidentschaft und des Missionspräsidenten. Sie können ihre Kontakte jedoch nach wie vor mithilfe technischer Mittel unterweisen (siehe die Videoreihe für Missionare zur Unterweisung mit technischen Mitteln).

Können die Missionare auch weiterhin Menschen auf der Straße ansprechen?

Die Missionare halten sich bitte an die amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien und befolgen die Anweisungen der Gebietspräsidentschaft und des Missionspräsidenten.

Wenn ein Missionar gebeten wird, jemandem mit Coronavirus-Symptomen einen Segen zu spenden, soll er diesem Wunsch nachkommen?

Nein. Die Missionare besuchen niemanden, der positiv auf COVID-19 gestestet wurde, Symptome der Krankheit zeigt oder mit jemandem in Kontakt war, der damit infiziert war. Sie können sich mithilfe technischer Mittel um den Betreffenden kümmern und für ihn beten.

Sollen die Missionare sich weiterhin für Dienstprojekte anbieten und JustServe nutzen?

Die Missionare halten sich bitte an die amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien sowie an die Anweisungen der Gebietspräsidentschaft und des Missionspräsidenten.

Missionsarbeit der Mitglieder

Kann die Missionsarbeit der Mitglieder weiter vorangehen?

Ja, auf Weisung des Pfahlpräsidenten und des Bischofs. Bis sich die Verhältnisse wieder ändern, unterliegt die Missionsarbeit der Mitglieder den gleichen Einschränkungen wie die Arbeit der Vollzeitmissionare, was persönliche Besuche angeht.

Missionarsversammlungen

Kann die Gebietspräsidentschaft anstelle von Missionsrundreisen Ratssitzungen der Missionsführer und Zonenversammlungen besuchen?

Zonenversammlungen, bei denen Missionare persönlich erscheinen, sind vorübergehend ausgesetzt. Versammlungen können bei Bedarf mithilfe technischer Mittel abgehalten werden.

IV. Tempelarbeit

Tempelinterviews und Tempelscheinaktivierung

Sollen die Mitglieder der Kirche dazu angehalten werden, einen gültigen Tempelschein zu besitzen?

Ja. Ein gültiger Tempelschein ist der Beleg dafür, dass jemand würdig ist, den Tempel zu betreten, auch wenn die Gottesverehrung im Tempel nicht möglich ist.

Müssen Tempelinterviews weiterhin persönlich erfolgen?

Nein. Wer einer Bischofschaft oder Pfahlpräsidentschaft angehört, darf Tempelinterviews vorübergehend per Videokonferenz durchführen. Die Mitglieder werden bitte auch weiterhin sowohl von einem Angehörigen der Bischofschaft als auch einem Angehörigen der Pfahlpräsidentschaft interviewt.

Soll der Tempelschein auch ohne Unterschriften ausgestellt werden?

Ja. Wer einer Bischofschaft angehört, kann Interviews mithilfe der vorhandenen technischen Mittel durchführen. Nach dem Interview kann er den Tempelschein unterschreiben, ein Foto davon machen und das Foto dem Pfahlsekretär zuschicken. Den unterschriebenen Tempelschein überbringt er dann dem Mitglied oder lässt ihn diesem mit der Post zukommen. Das Mitglied unterschreibt den Tempelschein, sobald es ihn bekommen hat.

Nachdem ein Angehöriger der Pfahlpräsidentschaft das Mitglied interviewt hat, darf er oder der Pfahlsekretär den Tempelschein ohne Unterschrift aktivieren. Sobald Abendmahls- und sonstige Versammlungen wieder aufgenommen werden, lässt sich bitte jedes Mitglied von einem Angehörigen der Pfahlpräsidentschaft seinen Tempelschein unterschreiben, wenn dieser noch nicht unterschrieben wurde.

V. Sonstige Fragen

Sollen wir uns weiterhin an Blutspendeaktionen beteiligen?

Ja, Blutspenden finden weiterhin statt, müssen aber den vor Ort geltenden amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien sowie den Verhaltensregeln der Trägerorganisation (zum Beispiel Rotes Kreuz) entsprechen. Die Gemeindehäuser und Gemeindehausparkplätze können vom Roten Kreuz und anderen Organisationen mit mobiler Ausstattung genutzt werden, sofern alle amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien befolgt werden.

Sollen Führungsverantwortliche Mitglieder benachrichtigen, die unter Umständen mit anderen Mitgliedern der Kirche in Kontakt gekommen sind, die COVID-19 entweder ausgesetzt oder damit infiziert waren?

Im Allgemeinen ja. Dazu gehört auch, dass man Führungsverantwortliche und betreuende Brüder und Schwestern warnt, deren Pflichten sie naturgemäß mit infizierten Mitgliedern in Kontakt bringen könnten. Diesen Führungsverantwortlichen und betreuenden Brüdern und Schwestern wird bitte geraten, die Betreuung mithilfe technischer Mittel aus der Ferne fortzusetzen und sich an die oben genannten Vorbeugemaßnahmen für Mitglieder zu halten. Die Mitglieder halten sich bitte an alle geltenden Gesetze sowie amtlichen Anordnungen, Vorschriften und Richtlinien.

Weitere Fragen richten Sie bitte an die Gebietspräsidentschaft, die die nötige Anleitung geben kann.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.